OK – habe ich übersehen. Wahrscheinlich, weil das Urteil ohne jegliche praktische Relevanz ist.
@ilmaz
Es ist doch auch für einen 3 Mann-Betrieb relativ einfach. Es muss sich nur nach der strengsten Rechtssprechung richten. Und wenn ein halbes Dutzend OLG das etwas stringenter sehen, dann nehme ich halt die 40 €-Klausel mit in die AGB auf. Das versteh ich unter “Hausaufgaben machen”. Und das mit der 40 €-Klausel ist doch nun wirklich kein juristisches Hexenwerk, was sich nicht auf einfache Weise in einbauen läßt.
Nichts anderes macht ja auch TrustedShops bei ihren Kriterien-Katalog. Dieser richtet sich auch nach der strengsten bzw. verbraucherfreundlichsten Rechtsprechung bzw. Auslegung der Gesetze. Nur weil das OLG München jetzt etwas exotisches entschieden hat, wird TrustedShops doch nicht die 40 € Klausel aus den Kriterien nehmen.